Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege

Die Pauschalbeiträge bei Vollzeitpflege wurden neu errechnet:

Altersgruppe

Materielle Aufwendungen

Kosten der Erziehung

Zusammen

0 bis zum vollendeten 7. Lebensjahr

422,00 € 

202,00 € 

624,00 € 

vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

484,00 € 

202,00 € 

686,00 € 

vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

586,00 € 

202,00 € 

788,00 € 

ab dem 18. Lebensjahr

586,00 € 

202,00 € 

788,00 € 

der Deutsche Verein hat Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2009 verabschiedet.
Darin schlägt er eine Erhöhung der Beträge aus 2007 um 3% hinsichtlich der materiellen Aufwendungen und der Kosten der Erziehung vor. Daraus ergeben sich folgende Beträge:

Für Pflegekinder von 0 bis 6 Jahren:         473 € materielle Aufwendungen        plus         220 € Kosten der Erziehung
für Pflegekinder von 6 bis 12 Jahren:        547 € materielle Aufwendungen         plus         220 € Kosten der Erziehung
für Pflegekinder von 12 bis 18 Jahren:        628 € materielle Aufwendungen         plus         220 € Kosten der Erziehung

Bei den materiellen Aufwendungen beträgt der Anteil für die kindsbezogenen Kosten für Miete und Heizung (Bruttowarmmiete) für alle Altersgruppen 82,40 €.
Eine weitere Aufschlüsselung erflogt nicht.

Diese Pauschalbeträge umfassen den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten der Erziehung. Besonderheiten des Einzelfalles sind ergänzend zuberücksichtigen (§ 39 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII). Abgezogen wird die Hälfte des Kindergeldes für dieses Kind.
Diese Pauchalen enthalten noch nicht die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Leistungen zu einer angemessenen Alterssicherung (§ 39 Abs.  4 Satz 2 SGB VIII)


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