Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege
Die Pauschalbeiträge bei Vollzeitpflege wurden neu errechnet:
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Altersgruppe |
Materielle Aufwendungen |
Kosten der Erziehung |
Zusammen
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0 bis zum vollendeten 7.
Lebensjahr |
422,00 € |
202,00 € |
624,00 € |
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vom vollendeten 7. Lebensjahr bis
zum vollendeten 14. Lebensjahr |
484,00 € |
202,00 € |
686,00 € |
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vom vollendeten 14. Lebensjahr bis
zum vollendeten 18. Lebensjahr |
586,00 € |
202,00 € |
788,00 € |
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ab dem 18. Lebensjahr |
586,00 € |
202,00 € |
788,00 € |
der Deutsche
Verein hat Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in
der Vollzeitpflege für das Jahr 2009 verabschiedet.
Darin schlägt
er eine Erhöhung der Beträge aus 2007 um 3% hinsichtlich der materiellen
Aufwendungen und der Kosten der Erziehung vor. Daraus ergeben sich folgende
Beträge:
Für
Pflegekinder von 0 bis 6 Jahren: 473
materielle Aufwendungen plus
220 Kosten der Erziehung
für
Pflegekinder von 6 bis 12 Jahren: 547
materielle Aufwendungen plus
220 Kosten der Erziehung
für
Pflegekinder von 12 bis 18 Jahren: 628
materielle Aufwendungen plus
220 Kosten der Erziehung
Bei den
materiellen Aufwendungen beträgt der Anteil für die kindsbezogenen Kosten für
Miete und Heizung (Bruttowarmmiete) für alle Altersgruppen 82,40 .
Eine weitere Aufschlüsselung erflogt nicht.
Diese Pauschalbeträge
umfassen den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten der Erziehung.
Besonderheiten des Einzelfalles sind ergänzend zuberücksichtigen
(§ 39 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII). Abgezogen wird die Hälfte des Kindergeldes für
dieses Kind.
Diese Pauchalen enthalten noch nicht die Erstattung
nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die
hälftige Erstattung nachgewiesener Leistungen zu einer angemessenen
Alterssicherung (§ 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII)
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