Information

Die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege wurden neu errechnet:

Altersgruppe
Materielle Aufwendungen
Kosten der Erziehung
Zusammen
0 bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
731,00 €
420,00 €
1151,00 €
vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
864,00 €
420,00 €
1284,00 €
vom vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
1025,00 €
420,00 €
1445,00 €

Diese Pauschalbeträge umfassen den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten der Erziehung. Besonderheiten des Einzelfalles sind ergänzend zuberücksichtigen (§ 39 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII). Abgezogen wird die Hälfte des Kindergeldes für dieses Kind.
Diese Pauschalen enthalten noch nicht die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Leistungen zu einer angemessenen Alterssicherung. (§ 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII)
Beiträge für eine Unfallversicherung sind bis zur Höhe von 191,07 € zu übernehmen.
Der Beitrag für eine angemessene Alterssicherung ist zur Hälfte (begrenzt auf 48,36 €) zu übernehmen.
(Angaben ohne Gewähr, zuletzt geändert 10/2024)